Geschichte des Armenrechts
Für das Armenwesen war bis 1888 der Bezirk Uri zuständig. Mit der Übernahme des Armenwesens durch die Gemeinden wurde auch die Verteilung des "Zentralarmenfonds", der durch Einnahmen aus dem Korporationsgut gespiesen wurde, vorgenommen (Beschluss der Korporationsgemeinde Uri vom 12. Mai 1889). Im September 1891 war die Verteilung beendet. Damit war jedoch noch keine vollständige Unabhängigkeit der Korporation vom Armenwesen erzielt. Sie wurde verpflichtet, mit alljährlichen Beiträgen und weiteren Hilfen das Armenwesen zu unterstützten. Das sogenannte "Armengut" (der Betrag aus dem Zentralarmenfonds) wurde immer speziell verwaltet und durfte nicht angegriffen werden.
In den Jahren 1843-1850 amtete Pfarrer Ambros Furrer als erster Präsident des "Pflegerates". Anno 1853 wird ein Armenhaus (heute Altersheim Seerose) genannt, das mit 26-30 Personen besetzt war und durch Ingenbohl-Schwestern geleitet wird. Mit dem Trennungsdekret von 1943 wird die Armenpflege der Korporationsbürgergemeinde (Bürgergemeinde) zugewiesen. Als vollziehende Behörde bestand neben dem Korporationsbürgerrat (Bürgerrat) noch der Armenpflegerat, welche beide von der Korporationsbürgergemeinde (Bürgergemeinde) gewählt wurden. Die Korporationsbürgergemeinde hatte die Rechnung der Armenpflege zu genehmigen.
Mit der Annahme der neuen Kantonsverfassung des Kantons Uri am 28. Oktober 1984 wird der Fürsorgerat als Organ neu der Einwohnergemeinde zugewiesen (Artikel 113). Der Fürsorgerat übernimmt nun die Aufgaben, die im Ausscheidungsdekret von 1943 der Bürgergemeinde und dem vollziehenden Amenpflegerat zugeteilt waren. Als Aufgeben des Fürsorgerates sind in der neuen Kantonsverfassung aufgeführt:
a) das Fürsorgewesen in der Gemeinde zu leiten
b) die Gemeindebeschlüsse und Aufträge des Regierungsrates im Fürsorgewesen zu vollziehen
c) das Vermögen, das dem Fürsorgewesen gewidmet ist, zu verwalten
d) die Geschäfte der Gemeindeversammlung über das Fürsorgewesen vorzubereiten.In Vollzug der neuen Verfassungsbestimmungen wird mit dem Beschluss der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Januar 1986 das Armengut, bestehend aus dem Bürgerheim (heute Alterspension Seerose) und dem Vermögen aus der Armenrechnung, der Einwohnergemeinde übergeben.
Der Fürsorgerat gemäss Kantonsverfassung wird erstmals am 28. November 1985 gewählt und amtet ab dem 1. Januar 1986. Der Fürsorgerat wurde in der Folge in Sozialrat umbenannt.