Infos
Abstimmungsdaten 2024
- 3. März 2024
- 21. April 2024 (2. Wahlgang Regierungsrat, Landammann, Landrat Flüelen)
- 9. Juni 2024
- 22. September 2024
- 24. November 2024
Urnenstandort und Öffnungszeiten
Ihre Stimme können Sie persönlich am Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei (Dorfstrasse 1) abgeben.
Die Urnen sind am Abstimmungssonntag wie folgt offen: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Den Stimmrechtsausweis bringen Sie bitte unbedingt mit - er muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Bedingungen/Voraussetzungen
Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurück gelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Um in Flüelen das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz in Flüelen Voraussetzung.
Die Stimmberechtigung in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landeskirche.
Auf nachstehenden Internetseiten des Bundes erhalten Sie weitere Informationen über die politischen Rechte der Schweiz.
- die politischen Rechte in der Schweiz
- a href="/images/01_gemeinde/05_politik/01_abstimmungen/infos/Bundesgesetz_über_die_politischen_Rechte_161.1.pdf"""Bundesgesetz über die politischen Rechte
Hörbuch-CD für Lesebehinderte
Für jede kantonale Abstimmung wird der Text der Botschaft durch die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte im ganzen Wortlaut aufgenommen. Die SBS produziert aus diesen Tonaufnahmen eine Hörbuch-CD. Alle lesebehinderten Bürgerinnen und Bürger können diese Hörbuch-CD im Abonnement kostenlos bei der SBS beziehen. Wer zukünftig diese Möglichkeit nutzen möchte, kann sich direkt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte anmelden.
Brieflich abstimmen
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe:
- Öffnen Sie das Abstimmungskuvert sorgfältig, damit Sie es als Rücksendekuvert für die briefliche Stimmabgabe verwenden können.
- Füllen Sie Stimm- und Wahlzettel aus.
- Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert. Bitte beachten Sie, dass für jede Wahl nur ein einziger Wahlzettel ins Stimmkuvert eingelegt werden darf.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig im entsprechenden Feld.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert ins Rücksendekuvert. Die Gemeindeadresse sowie die Unterschrift müssen im Fenster sichtbar sein.
- Verschliessen Sie das Rücksendekuvert.
- Sie können das Kuvert direkt am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben, dort in den Briefkasten werfen oder frankiert bei einer Poststelle abgeben.
- Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag beim Urnenbüro eintreffen.
Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:- ein anderes als das Antwortkuvert benützt wird
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt
- die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Simmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Antwortkuvert verspätet eintrifft
- das Antwortkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben
- die Ungültigkeitsgründe nach Artikel 41 imd 42 (WAVG) bleiben vorbehalten
Bei Fragen steht Ihnen der Gemeindeschreiber Rico Vanoli gerne zur Verfügung.