Kommunales Siedlungsleitbild Flüelen
Siedlungsleitbild durch Gemeinderat verabschiedet
Auf den 1. Januar 2012 ist das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Uri in Kraft getreten. Das neue PBG bringt verschiedene baurechtliche Änderungen mit sich, welche die Gemeinden in ihren Bau- und Zonenordnungen bis Ende 2016 nachvollziehen müssen. Der Landrat hat zudem am 1. April 2012 den revidierten kantonalen Richtplan genehmigt. Dieser verlangt von den Gemeinden die Erarbeitung eines kommunalen Siedlungsleitbilds als Grundlage für ihre Nutzungsplanung.
Die letzte Ortsplanungsrevision wurde in Flüelen im Jahr 1995 abgeschlossen. Die aktuelle Bau- und Zonenordnung datiert vom 23. November 1995. Der Gemeinderat hat gestützt auf das PBG beschlossen, eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung anzugehen. In einem ersten Schritt wurde nun das Siedlungsleitbild erarbeitet. An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 wurde der Entwurf vorgestellt und die öffentliche Mitwirkung gestartet. Bis Ende Januar 2014 konnten Eingaben zum Entwurf des Siedlungsleitbilds eingereicht werden. Die erhaltenen Stellungnahmen wurde ausgewertet und wo sinnvoll und möglich in das Siedlungsleitbild integriert.
Der Gemeinderat hat das kommunale Siedlungsleitbild Flüelen am 24. April 2014 verabschiedet. Das Siedlungsleitbild dient als Leitlinie und Führungsinstrument bei raumrelevanten Entwicklungen in den nächsten 15 Jahren (Betrachtungszeitraum 2014 – 2028). Dabei werden Aussagen zur Positionierung der Gemeinde, dem Wohnen, dem Gewerbe, dem Tourismus und der Siedlungsentwicklung gemacht.
Das kommunale Siedlungsleitbild Flüelen ist öffentlich und kann bei der Gemeindekanzlei eingesehen oder unter den nachfolgenden Dokumenten aufgeschaltet werden.
Mit dieser Grundlage ist nun die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung sowie der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde anzugehen. Der Gemeinderat wird die erforderlichen weiteren Abklärungen vornehmen und der Stimmbevölkerung einen Planungskredit sowie die Einsetzung einer Planungskommission zur Beschlussfassung unterbreiten.