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Neue Richtlinien des BAG zu den Gottesdiensten

Das Bundesamt für Gesundheit hat per 13. September 2021 die Zertifikatspflicht (Covid-Zertifikat) auf weitere Bereiche ausgeweitet. Ausgenommen davon sind unter anderem Gottesdienstfeiern in der Kirche (Messen, Taufen, Hochzeiten, Gedächtnisgottesdienste) mit unter 50 Personen. Ab 13. September sind also nur noch Gottesdienste mit maximal 50 Personen gestattet. Nach wie vor gilt im Kirchenraum die Maskenpflicht, die Hygienemassnahmen, das Einhalten des Abstands (1.5 m) und die übrigen, gewohnten Schutzmassnahmen. Neu müssen die Kontaktdaten wieder erhoben werden.

Wir bitten Sie, diese neuen Bestimmungen mitzutragen und einzuhalten und hoffen, dass diese Situation schnell wieder aufgehoben wird. 

Bei grösseren Gottesdiensten werden wir uns Gedanken machen, welche Möglichkeiten wir anbieten können.

Am Sonntag, 5. September, wurden sechs Minis aus dem Minidienst verabschiedet, gleichzeitig durften zwei neue in die Minischar aufgenommen werden. Ihnen allen ein grosses Dankeschön für ihren Einsatz.

Am Sonntag, 30. Mai, fand im Rudenzpark in Flüelen die diesjährige Firmung statt.
Während eines Jahres haben sich die jungen Erwachsenen auf den Empfang dieses
Sakramentes vorbereitet und verschiedeneThemenabende besucht. Anlässlich dieses Firmgottesdienstes hat Dekan Daniel Krieg durch Handauflegung und Salbung die jungen Erwachsenen mit der Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. Der Kirchenrat Flüelen wünscht allen Gefirmten alles Gute und dankt allen für die Begleitung und Mithilfe an der Firmfeier.

Am 10./11. April feierten wir in drei feierlichen Gottesdiensten die 1. Heilige Kommunion. Hier einige Impressionen:

Am Palmsonntag, 28. März, 9.30 Uhr, feiern wir einen Familiengottesdienst. Den Gottesdienst beginnen wir Corona-bedingt mit der Palmsegnung in der Kirche. Palmzweige liegen bereit oder können mitgebracht werden.

Gesegnete Palmzweige können beim Verlassen der Kirche beim Haupteingang sowie bei den Seiteneingängen mitgenommen werden. Wir bitten Sie, auch dabei die Abstandsregeln und das Versammlungsverbot von mehr als 15 Personen einzuhalten.